Suche in Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit

Ergebnisse für „IFG | UIG“

  1. Hilfe zu FragDenStaat und Informationsfreiheit
    Auf diesen Seiten finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in Bezug auf FragDenStaat, Informationsfreiheitsrechte, das IFG, UIG, VIG und viele weitere Regelungen zur Informationsfreiheit.

    Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in Bezug auf FragDenStaat, Informationsfreiheitsrechte, das IFG , UIG, VIG und viele weitere Regelungen. Sie Antworten auf die häufigsten Fragen in Bezug auf FragDenStaat, Informationsfreiheitsrechte, das IFG , UIG, VIG und viele weitere Regelungen zur Informationsfreiheit.

  2. Warum veröffentlichen Sie die Antworten auf IFG-Anfragen?
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für Behörden zu FragDenStaat und Informationsfreiheitsanfragen (Veröffentlichung der Antworten).

    Antworten nach dem IFG dürfen in der Regel veröffentlicht werden.

  3. Ist eine E-Mail eine ausreichende Adresse für eine IFG-Anfrage?
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für Behörden zu FragDenStaat und Informationsfreiheitsanfragen (Anfrage per Email).

    Anfrage per E-Mail Ist eine E-Mail eine ausreichende Adresse für eine IFG-Anfrage?

  4. Wie läuft der genaue Prozess beim Stellen einer IFG-Anfrage ab?
    Hier finden Sie Informationen zum Anfrage-Prozess.
  5. §4 Schutz behördlicher Entscheidungsprozesse
    Auf dieser Seite finden Sie Details und Tipps zu § 4 IFG: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses.

    § 4 IFG Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses § 4 IFG soll den ungestörten Entscheidungsprozess Er überschneidet sich inhaltlich mit § 3 Nr. 3b IFG (Schutz des behördlichen Beratungsprozesses). Wann ist der Anspruch nach § 4 IFG ausgeschlossen? § 4 Abs. 1 S. 2 IFG stellt außerdem klar, dass die Sperre nicht für Beweiserhebungen, Gutachten und Details und Tipps zu § 4 IFG: Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses

  6. Informationen für Behörden
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für Behörden zu FragDenStaat und Informationsfreiheitsanfragen.

    zur Broschüre Weitere Infos: Fragen und Antworten für Behördenmitarbeiter:innen, die eine IFG-Anfrage

  7. Bereichsausnahmen
    Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick der vom IFG ausgenommenen Behörden auf Landes- und Bundesebene.

    ausgenommen ausgenommen nur Verwaltung ausgenommen ausgenommen Bayern kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG Berlin dabei ausgenommen dabei ausgenommen dabei dabei Niedersachsen kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG kein IFG NRW nur Verwaltung ohne Finanzbehörden   Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick der vom IFG

  8. Erste Anfrage
    Auf dieser Seite finden Sie Hilfestellung und Hinweise für das Stellen einer ersten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

    Hilfestellung und Hinweise für das Stellen einer ersten Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG

  9. Suchen auf FragDenStaat
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Funktionen der FdS-Plattform (Suchen auf FragDenStaat)

    senkrechter Strich, „Pipe“) verknüpfte Begriffe sind Oder-verknüpft, müssen also nicht zusammen erscheinen: IFG | UIG Ein Begriff mit einem - davor darf im Ergebnis nicht auftauchen: IFG -Gebühren Ein Begriff mit

  10. Wen kann ich anfragen?
    Auf dieser Seite ist erklärt, bei welchen Behörden Informationen angefragt werden können.

    Behörden des Bundes werden auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) angefragt. In § 2 Abs. 3 des Umweltinformationsgesetzes(UIG) findet sich eine Auflistung aller Daten, die zu den

  11. Gebühren und andere Kosten
    Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht der derzeitigen Gebührenregelungen und möglichen Kosten, die beim Anfragenstellen entstehen können.

    IFG. Anders ist dies allerdings im UIG (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. UIG).“ Unserer Auffassung nach ist die sogenannten 30 Minuten-Faustregel zu knapp bemessen. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

  12. Vor einer Klage
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu Vorbereitungen einer Untätigkeitsklage

    Insbesondere in Bezug auf Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) kommt wegen der dort zwingenden

  13. §5 Schutz personenbezogener Daten
    Auf dieser Seite finden Sie Details und Tipps zu §5 Schutz personenbezogener Daten

    § 5 IFG Schutz personenbezogener Daten § 5 IFG schützt die personenbezogenen Daten – also Informationen erklärt, wann § 5 einer IFG-Anfrage im Wege steht. Das ergibt sich aus § 8 IFG. Der erste dieser Fälle ist in § 5 Abs. 3 IFG geregelt. Überwiegt das Informationsinteresse, so kann dem IFG-Antrag stattgegeben werden.

  14. Klagen
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu Untätigkeitsklage bzw. Klagen.

    Gegenstand Stichwort Leitsätze Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 21.08 IFG Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 6.15 IFG § 10 (1) Gebühren: Kopierkosten Bundesbehörden Ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand im Sinne des § 7 Abs. 2 Satz 1 IFG ist nur anzunehmen, auf Drittbeteiligung kann verzichtet werden Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 22.08 IFG Bundesverwaltungsgericht BVerwG 7 C 4.11 § 7 Abs. 1 Satz 1 IFG Verfügungsberechtigung Einem

  15. §6 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
    Auf dieser Seite finden Sie Details und Tipps zu §6 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

    § 6 IFG Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse § 6 IFG wird häufig herangezogen, um Informationsfreiheitsanfragen Behörde Es kommt vor, dass Behörden behaupten, die von ihnen angefertigten Dokumente seien von § 6 IFG Zu diesen Aufgaben gehört auch die Beantwortung von IFG-Anfragen. Daher fallen Unterlagen, die in der Behörde selbst gefertigt wurden, normalerweise nicht unter § 6 IFG Genauso wenig schützt § 6 IFG Informationen über Unternehmer:innen, wenn sie sich auf deren „Freizeit

  16. Anfrage wird abgelehnt
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zum Umgang mit unterschiedlichen Ablehnungsgründen auf Anfragen.

    Schutz öffentlicher Belange Bei den umfangreichen Ausnahmetatbeständen nach § 3 IFG haben die Behörden Dies betrifft etwa die Bereichsausnahme für Geheimdienste: Sie sind - dem Geist des IFG zuwiderlaufend Sicherheitsperspektive vollkommen unnötig: Bei Gefährdungen der inneren und öffentlichen Sicherheit ist nach dem IFG Ablehnung zum "Schutz Dritter" In vielen Fällen verbergen sich besonders umstrittene Ablehnungsgründe für IFG-Anträge in §§ 5 und 6 des IFG: Diese regeln den Schutz personenbezogener Daten sowie den Schutz des geistigen

  17. Drittbeteiligungen
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für den Fall, dass Anfragen zusätzlich Dritte betreffen.

    Nach § 7 IFG kann sich der Antragsteller mit einer Unkenntlichmachung der Informationen, die Belange Ist ein Schutz der Daten dadurch ausreichend gesichert, kann auf ein Verfahren nach § 8 IFG verzichtet Das ist nach dem IFG des Bundes vorgeschrieben.

  18. Muss ich der bearbeitenden Stelle meine physische Adresse nennen?
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zur Preisgabe der postalischen Adresse.

    das Recht, die beantragten Informationen in der von Ihnen gewünschten Form zu erhalten (§1, Abs. 2 IFG dass die Anforderung einer postalischen Erreichbarkeit nicht grundsätzlich vor der Bearbeitung einer IFG-Anfrage Verpflichtung seitens der Behörde ist indes für den Fall eines positiv zu bescheidenden Antrags nach dem IFG

  19. Anfrage erhalten
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für Behörden zu FragDenStaat und Informationsfreiheitsanfragen (Anfrage erhalten).

    Grundlage hierfür sind die jeweiligen Informations-, Transparenz und Auskunftsgesetzen (“IFG”) auf Kommunal Die IFG-Anfrage, die Sie empfangen haben, hat eine Person mit Hilfe von FragDenStaat erstellt.

  20. Kommunale Satzungen
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu kommunalen Satzungen der Informationsfreiheitsrechte

    Kommunale Satzungen Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt es allen Bürger:innen, Anfragen an Neben dem bundesweiten IFG haben die meisten Länder eigene Informationsfreiheitsgesetze – in Bayern,

  21. Self-Audit
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise für Behörden zu FragDenStaat und Informationsfreiheitsanfragen (Self-Audit).

    Self-Audit Hat Ihre Behörde mit der Beantwortung von IFG-Anfragen zu kämpfen?

  22. Behörden

    E-Mail: Die E-Mail-Adresse der Behörde wohin die IFG Anfrage geschickt werden sollen. - Achtung: Ohne Bei Unsicherheit kann auch bei der Behörde selbst nachgefragt werden, auf welche Adresse sie IFG-Anfragen

  23. Informationen teilweise oder vollständig erhalten
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise, wie man mit erhaltenen Informationen umgehen kann.

    Das IFG sieht in § 1 Abs. 2 vor, dass Auskunft erteilt, Akteneinsicht gewährt oder die Informationen

  24. FragDenStaat Plus für Journalist:innen
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Funktionen der FdS-Plattform (FragDenStaat Plus)

    einem Klick kann man mithilfe von FragDenStaat Plus eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG

  25. Fristen
    Auf dieser Seite finden Sie Hinweise zu rechtlichen Fristen für Behörden, die eine Anfrage erhalten haben.

    Nach der Evaluation des Bundes-IFG überziehen Behörden bei einem Drittel aller Anfragen ihre Frist.

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